Friedhöfe

Friedhof der Gemeinde Seulingen

Der 1904 eingeweihte Friedhof der Gemeinde Seulingen ist Eigentum der katholischen Kirchengemeinde.

Der Friedhof befindet sich am östlichen Ortseingang und dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tode Angehörige der Kirchengemeinde der politischen Gemeinde Seulingen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Kirchengemeinde, vertreten durch den Kirchenvorstand.

Die Grabstätten werden eingerichtet als Reiheneinzelgrabstätten, Reihendoppelgrabstätten Reihenurnengrabstätten und Reihendoppelurnengrabstätten. Seit 2012 stehen "einheitlich gestaltete Grabstätten", die als runde, pflegelose Urnengrabanlagen angelegt sind, als zusätzliche Bestattungsform zur Auswahl. Weiterhin wurde 2023 eine „einheitlich gestaltete Grabstätte“ als Urnengrabstätte unter Rasen an der Südseite der Friedhofskapelle mit einer Gedenktafel  angelegt. Damit wird berücksichtigt, dass immer weniger Angehörige vor Ort sind und die Grabpflege übernehmen können. 

Weitere Angaben sind der Friedhofsordnung, die im Pfarrbüro eingesehen werden kann, zu entnehmen. Mittelpunkt des Friedhofs ist ein Kreuz mit einer Gedenktafel für auch jene Verstorbenen, die nicht auf dem Friedhof ruhen.

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Die Friedhöfe in den Kirchorten Bernshausen und Seeburg bzw. Germershausen, Rollshausen und Obernfeld sind öffentliche Einrichtungen der Samtgemeinden Radolfshausen bzw. Gieboldehausen.

Für die Friedhöfe der Samtgemeinden finden Sie die Friedhofssatzung auf deren Internetseiten:

Friedhofssatzung Radolfshausen