Corona-Regelung für Gottesdienstteilnahme geändert
Während des Gottesdienstes kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist jedoch erforderlich beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Singen des Eingangs- und des Schlussliedes.
Stand 7.8.2020
Bei der Teilnahme an einem Gottesdienst ist folgendes zu beachten:
- Die Zahl der Gottesdienstbesucher ist aufgrund der Corona- Bestimmungen in allen Kirchen begrenzt.
- Ein Einlass nach Erreichen der entsprechenden Höchstzahl an Gottesdienstteilnehmer ist nicht möglich.
- Jeder Gottesdienstbesucher muss sich in den Tagen davor telefonisch im Pfarrbüro anmelden. Die Teilnehmerlisten werden drei Wochen lang aufbewahrt und müssen ggf. ans Gesundheitsamt gegeben werden, sollte ein Infektion mit dem neuartigen Corona- Virus festgestellt worden sein.
- Beim Betreten der Kirche müssen die Hände desinfiziert werden.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist erforderlich beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Singen des Eingangs- und des Schlussliedes. Während des Gottesdienstes kann die Mund-Nase-Bedeckung ansonsten abgenommen werden.
- Es dürfen nur die ausgewiesenen Sitzplätze in der Kirche benutzt werden. Ordner helfen beim Finden der Plätze.
- Das „Gotteslob“ muss ggf. von den Gottesdienstbesuchern von zuhause selbst mitgebracht werden.
- Nicht am Gottesdienst teilnehmen kann, wer Symptome aufweist, die auf eine Covid-19-Infektion, einen grippalen Infekt oder eine Erkältung hinweisen.
Ab September sollen möglichst auch wieder werktags Gottesdienste in den verschiedenen Kirchorten angeboten werden. Eine Anmeldung für die laufende Woche erfolgt im Pfarrbüro.