Die Gremien in unserer Pfarrgemeinde
In den Pfarrgemeinderat gewählt wurden: Stephanie Biermann, Miriam Kunze-Heinrichs, Julia Kopp, Laura Feldmann, Kathrin Werder, Theresa Rudolph, Alexandra Bömeke, Afra Schmidt, Doris Godau und Evelyn Marschall.
Das Vorstandsteam bilden Stephanie Biermann, Alexandra Bömeke und Afra Schmidt.
Der Pfarrgemeinderat
ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann.
Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind u.a. als Aufgaben formuliert:
- Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium,
- Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie
- Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit,
- Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten, den geborenen (= Hauptamt- bzw. –beruflichen Pfarrgemeinde) sowie möglichen berufenen Mitgliedern. Dieser Kreis übernimmt nun in einer Schlüsselfunktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde!
Der Kirchenvorstand
ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.
Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes;
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
- Führung des Vermögensverzeichnisses;
- Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Kirchengemeinderäte
Unterstützt werden die offiziellen Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand durch Kirchengemeinderäte. Diese örtlichen Gremien wurde nicht gewählt, sondern engagierte Christen haben sich an den sechs Kirchorten bereiterklärt, Verantwortung an ihrem Kirchort zu übernehmen. Über die Pfarrbüros können Sie erfahren, wann und wo der Kirchengemeinderat an ihrem Ort tagt. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in diesen Gremien gerne gesehen und willkommen.
Der Dekanatspastoralrat
sieht seine Aufgabe in Themen, Fragen und Gestaltung, die über die Grenzen einer einzelnen Kirchengemeinde hinaus von Bedeutung sind. Manche Fragen können einflussreicher in einem größeren Zusammenhang bearbeitet werden. Der Diözesanbischof beauftragt die aus den Gemeinden heraus gewählten Mitglieder, die pastoralen Leitlinien eines Dekanates mit zu gestalten. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt und korrespondieren mit den Wahlen zu Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.
Vertreterin unserer Pfarrgemeinde im Dekanatspastoralrat ist Kathrin Werder.
Was sind Laien-/Gemeindegremien?
Die Serie „Katholisch für Anfänger" erklärt auf einfache und humorvolle Art zentrale Begriffe aus Kirche und Christentum. In dieser Folge geht es um Laiengremien und deren Aufgaben.